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Reha-Nachsorge

T-RENA: Trainingstherapeutische Rehabilitationsnachsorge

T-RENA sichert den Erfolg einer medizinischen Reha durch gerätegestütztes Training - für Patient:innen kostenfrei, getragen von der Deutschen Rentenversicherung. Alle Fakten zu Voraussetzungen, Ablauf und Anbieter-Zulassung. Stand 15.07.2026.

Was ist T-RENA?

T-RENA steht für Trainingstherapeutische Rehabilitationsnachsorge. Es ist ein gerätegestütztes Trainingsprogramm der Deutschen Rentenversicherung (DRV), das den Erfolg einer vorangegangenen medizinischen Reha sichern und die körperliche Belastbarkeit weiter steigern soll. T-RENA ist eine unimodale Nachsorgeleistung (Fokus auf gerätegestütztes Kraft-, Koordinations- und Ausdauertraining) und richtet sich vor allem an Menschen mit Beeinträchtigungen am Haltungs- und Bewegungsapparat. Sie wird auch als Muskelaufbautraining oder Medizinische Trainingstherapie (MTT) bezeichnet und findet in Präsenz oder digital statt.

T-RENA im Vergleich zu anderen Nachsorge-Angeboten

Angebot Kernunterschied zu T-RENA
IRENA (Intensivierte Reha-Nachsorge) Multimodal (mind. zwei Therapiebereiche). Nur von Reha-Einrichtungen mit Vertrag nach § 38 SGB IX. T-RENA ist dagegen unimodal (nur Gerätetraining) und auch von zugelassenen Physio-Praxen möglich.
Rehabilitationssport (§ 64 SGB IX) Gerätetraining ausgeschlossen (Ausnahme Ergometer in Herzsportgruppen). Genügt bereits ein Leistungsvermögen unter 3 Std./Tag.
Funktionstraining (§ 64 SGB IX) Ziel ist Erhalt/Verbesserung von Funktionen (v. a. Trocken-/Wassergymnastik), kein Gerätetraining.
Physiotherapie (GKV) Individuelle Physiotherapie auf Kassenrezept. T-RENA setzt gezielte Trainingsprogramme an Therapiegeräten mit genauer Belastungsdosierung ein.

Wer trägt die Kosten?

Kostenträger ist die Deutsche Rentenversicherung (Rechtsgrundlage § 17 SGB VI). Zuständig ist der Rentenversicherungsträger, der auch die vorangegangene Reha bezahlt hat. Für Versicherte ist T-RENA kostenfrei - es fällt keine Zuzahlung an. Auf Antrag wird eine Fahrkostenpauschale erstattet. Das Empfehlungsformular G4802-00 gilt bereits als Kostenzusage, ein gesonderter Bescheid ist nicht nötig.

Voraussetzungen für Patient:innen

Anspruchsberechtigt sind Versicherte, die:

  • eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation nach § 15 SGB VI abgeschlossen haben,
  • denen der behandelnde Arzt der Reha-Einrichtung eine Nachsorge empfohlen hat, und
  • bei denen eine positive Erwerbsprognose vorliegt oder die bei Entlassung eine Leistungsfähigkeit von mindestens 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufweisen.

Spezifische Indikation sind Beeinträchtigungen am Haltungs- und Bewegungsapparat. Kein Ausschlussgrund sind Erwerbsminderungsrente, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder stufenweise Wiedereingliederung. Ausgeschlossen sind dagegen u. a. Bezieher:innen einer Vollrente wegen Alters oder einer Altersteilrente von mind. 2/3.

Ablauf: Einheiten, Dauer und Fristen

  • Beginn: möglichst innerhalb von 6 Wochen, spätestens 3 Monate nach Reha-Ende.
  • Abschluss: spätestens 12 Monate nach Reha-Ende (keine Verlängerung).
  • Regelfall (Gruppe): bis zu 39 Behandlungseinheiten a 60 Minuten plus 1 individuelles Einweisungstraining, offene Gruppe mit max. 12 Teilnehmenden, in der Regel 1-2x pro Woche.
  • Sonderform (Einzeltraining): nur in Ausnahmefällen, bis zu 18 Einheiten a 20 Minuten, ohne separates Einweisungstraining.
  • Digital: als Einzelleistung, nur mit von der DRV anerkannten digitalen Anwendungen.

Bei durchgehender Unterbrechung von mehr als 6 Wochen ist die Fortführung ausgeschlossen, wenn das Nachsorgeziel nicht mehr erreichbar ist.

Wer darf T-RENA anbieten?

Die Zulassung erfolgt durch den zuständigen Rentenversicherungsträger; Einzelpersonen können nicht zugelassen werden. Neben Reha-Einrichtungen mit Vertrag nach § 38 SGB IX können ausdrücklich auch Physiotherapie-Praxen, Gesundheitszentren und Krankenhäuser als reha-komplementäre Einrichtungen zugelassen werden. Voraussetzungen für Praxen:

  • Räume für gleichzeitiges Gruppentraining von mind. 12 Personen,
  • mind. 8 medizinische Geräte (ohne Kleingeräte), davon 5 mit unterschiedlichem Therapieansatz, CE/MDR-konform,
  • mind. zwei Therapeut:innen mit geeigneter Qualifikation (z. B. Physiotherapeut:in mit MTT-Grundkurs mind. 50 UE, oder KGG 40 UE plus T-RENA-Ergänzungskurs, oder EAP-Zusatzqualifikation, oder Sportwissenschaftler:in mit MTT-Kurs).

Zugelassene Anbieter werden in der Reha-Nachsorgedatenbank (nachderreha.de) gelistet. Die Rentenversicherungsträger behalten sich Visitationen vor.

Vergütung und Abrechnung für Praxen

Die aktuellen Vergütungssätze für T-RENA sind in der DRV-Publikation "Kernangebote der Reha-Nachsorge" hinterlegt (reha-nachsorge-drv.de). Der Aufwand für diagnostische Leistungen während T-RENA ist in den Abrechnungssätzen bereits enthalten. Nach Beendigung reicht der Anbieter je Versichertem Rechnung, Teilnahmenachweis (G4832-00) und Abschlussdokumentation (G4819-00) beim DRV-Träger ein. Jede Einheit ist personenbezogen zu dokumentieren, Aufbewahrung mindestens 10 Jahre.

FAQ zu T-RENA

Was kostet T-RENA für Patienten?

Nichts. Die Kosten trägt die Deutsche Rentenversicherung; Versicherte leisten keine Zuzahlung. Zusätzlich kann auf Antrag eine Fahrkostenpauschale erstattet werden.

Wie viele Einheiten umfasst T-RENA und wie lange dauert eine Einheit?

Im Regelfall bis zu 39 Trainingseinheiten in der Gruppe a 60 Minuten plus ein individuelles Einweisungstraining. In der Ausnahme-Sonderform als Einzeltraining sind es bis zu 18 Einheiten a 20 Minuten.

Wann muss ich mit T-RENA beginnen?

Möglichst früh - innerhalb von 6 Wochen, spätestens aber innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Reha. Abgeschlossen sein muss T-RENA binnen 12 Monaten nach Reha-Ende.

Was ist der Unterschied zwischen T-RENA und IRENA?

T-RENA ist unimodal (nur gerätegestütztes Training) und kann auch von zugelassenen Physiotherapie-Praxen angeboten werden. IRENA ist multimodal (mehrere Therapiebereiche) und darf nur von Reha-Einrichtungen mit § 38-SGB-IX-Vertrag durchgeführt werden.

Wer darf T-RENA in einer Physiotherapie-Praxis anbieten?

Nur vom Rentenversicherungsträger zugelassene Praxen (keine Einzelpersonen). Nötig sind u. a. Räume für mind. 12 Personen, mind. 8 medizinische Geräte (CE/MDR-konform) und mind. zwei entsprechend qualifizierte Therapeut:innen (z. B. Physiotherapeut mit MTT-Grundkurs oder KGG plus T-RENA-Ergänzungskurs).

Wie finde ich einen T-RENA-Anbieter in meiner Nähe?

Über die Reha-Nachsorgedatenbank der DRV unter nachderreha.de; dort suchen Versicherte und Reha-Einrichtungen nach Präsenz- und digitalen Angeboten.

Brauche ich eine ärztliche Verordnung?

T-RENA wird über eine Empfehlung der Reha-Klinik (Formular G4802-00) eingeleitet - diese gilt zugleich als Kostenzusage. Wird der Bedarf erst später erkennbar, kann innerhalb von 4 Wochen nach Reha-Ende ein Antrag beim Rentenversicherungsträger gestellt werden.

Quelle & Aktualität: Die Angaben basieren auf dem Fachkonzept T-RENA der Deutschen Rentenversicherung (Stand Oktober 2025) sowie der offiziellen DRV-Publikumsseite. T-RENA und IRENA sind geschützte Marken der DRV. Massgeblich ist immer die aktuelle DRV-Veröffentlichung. Ohne Gewähr, Stand 15.07.2026.

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