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GKV-Preise 2026

Physiotherapie Preise & Zuzahlung 2026

Alle GKV-Preise und die gesetzliche Zuzahlung für die häufigsten Heilmittel – gültig ab 01.01.2026, Vergütung +2,49 % gegenüber 2025. Bundeseinheitlich, aus der offiziellen Vergütungsvereinbarung des GKV-Spitzenverbands.

Physiotherapie GKV-Preisliste 2026 – GKV-Vergütung, Zuzahlung und Änderungen im Überblick

Ab dem 1. Januar 2026 steigen die Vergütungen für physiotherapeutische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um 2,49 %. Zusätzlich wird die Vergütung für Hausbesuche im betreuten Wohnen verbessert.

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten physiotherapeutischen Heilmittel mit ihrem GKV-Preis 2026 und der gesetzlichen Zuzahlung (10 % des Behandlungspreises). Die vollständige Liste kannst du direkt als Excel oder CSV herunterladen.

GKV-Preisliste Physiotherapie 2026 – Preise & Zuzahlung je Heilmittel

Alle Beträge gelten bundeseinheitlich für Behandlungen ab dem 01.01.2026. Zusätzlich zur prozentualen Zuzahlung fällt eine Verordnungsgebühr von 10 € je Rezept an.

Heilmittel GKV-Preis 2026 Zuzahlung (10 %)
Allgemeine Krankengymnastik (KG), Einzel 15–25 min 29,63 € 2,96 €
Allgemeine KG, Gruppe (2–5 Pat.) 20–30 min 13,26 € 1,33 €
Gerätegestützte KG (KG-Gerät) 60 min 55,81 € 5,58 €
Manuelle Therapie (MT) 15–25 min 35,59 € 3,56 €
KG-ZNS (Vojta), Erwachsene 30–45 min 47,06 € 4,71 €
KG-ZNS (Bobath), Kinder 30–45 min 58,83 € 5,88 €
Manuelle Lymphdrainage (MLD), 45 min 45 min 53,94 € 5,39 €
Manuelle Lymphdrainage (MLD), 30 min 30 min 35,97 € 3,60 €
Manuelle Lymphdrainage (MLD), 60 min 60 min 71,94 € 7,19 €
Klassische Massagetherapie (KMT) 15–20 min 21,63 € 2,16 €
Bindegewebsmassage (BGM) 20–30 min 25,98 € 2,60 €
Warmpackung (z. B. Fango) 16,16 € 1,62 €
Elektrotherapie 8,43 € 0,84 €
Traktionsbehandlung mit Gerät 8,63 € 0,86 €
Übungsbehandlung, Einzel 10–20 min 13,68 € 1,37 €

Quelle & Aktualität: Die Preise stammen aus der Vergütungsvereinbarung des GKV-Spitzenverbands nach § 125 Abs. 1 SGB V (Anlage 2), gültig ab 01.01.2026. Sie gelten bundeseinheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen. Neben der Vergütungserhöhung um 2,49 % wurde die Pauschale für Hausbesuche im betreuten Wohnen verbessert. Die dargestellte Tabelle enthält die praxisrelevantesten Heilmittel; die vollständige Liste steht als Excel- und CSV-Datei zum Download bereit.

Was für 2026 schon feststeht

Die maßgeblichen Physiotherapieverbände (IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB, VPT) und der GKV-Spitzenverband haben sich auf folgende Punkte geeinigt:

  • Die GKV-Vergütung für physiotherapeutische Leistungen steigt zum 01.01.2026 um 2,49 %.
  • Die Erhöhung gilt für alle Behandlungen, die ab dem 01.01.2026 durchgeführt werden – auch für Blankoverordnungen.
  • Zusätzlich wird die Abrechnung von Hausbesuchen in Einrichtungen des betreuten Wohnens verbessert: Sie können künftig über eine höher vergütete Pauschale abgerechnet werden (bisher war hier eine niedrigere Pauschale vorgesehen).

Damit setzt sich der Trend der letzten Jahre fort: moderate Vergütungssteigerungen, die die Kostenentwicklung nur teilweise abbilden.

Zuzahlung 2026 – das bleibt für Patient:innen wichtig

Unabhängig von der genauen Vergütungshöhe gelten für GKV-Patient:innen weiterhin die bekannten Zuzahlungsregeln:

  • 10 % der Behandlungskosten pro verordneter Leistung,
  • zusätzlich 10 € Verordnungsgebühr pro Rezept,
  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind in der Regel zuzahlungsbefreit,
  • bei Erreichen der persönlichen Belastungsgrenze ist eine Zuzahlungsbefreiung nach Antrag bei der Krankenkasse möglich.

Die konkrete Zuzahlung pro Rezept hängt auch 2026 von:

  • der Anzahl der verordneten Behandlungen,
  • der Art der Leistungen (z. B. KG vs. MT),
  • und dem individuellen Behandlungsplan ab.

Weiterführende Artikel

FAQ zur Physiotherapie-Vergütung 2026

Ab wann gelten die neuen Preise?

Die Erhöhung gilt für alle physiotherapeutischen GKV-Leistungen, die ab dem 01.01.2026 durchgeführt werden – unabhängig davon, wann das Rezept ausgestellt wurde.

Gelten die neuen Sätze auch für Blankoverordnungen?

Ja. Die Vergütungserhöhung um 2,49 % umfasst sowohl konventionelle Verordnungen als auch Blankoverordnungen.

Woher stammen die Preise auf dieser Seite?

Die Beträge entsprechen der Vergütungsvereinbarung des GKV-Spitzenverbands nach § 125 Abs. 1 SGB V (Anlage 2), gültig ab 01.01.2026. Sie gelten bundeseinheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen.

Gilt die GKV-Preisliste auch für Privatpatient:innen?

Nein. Private Krankenversicherungen und Selbstzahler:innen haben eigene Vergütungs- und Honorarstrukturen. Die hier beschriebenen Anpassungen betreffen ausschließlich die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

Müssen Praxen 2026 aktiv etwas anpassen?

Ja. Mit Inkrafttreten der GKV-Preisliste 2026 sollten Praxen:

  • ihre Abrechnungssoftware auf die neuen Sätze aktualisieren,
  • interne Preis- und Informationslisten anpassen,
  • das Team über Änderungen bei Vergütung und Zuzahlung informieren.

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