GKV-Preise 2026
Physiotherapie Preise & Zuzahlung 2026
Alle GKV-Preise und die gesetzliche Zuzahlung für die häufigsten Heilmittel – gültig ab 01.01.2026, Vergütung +2,49 % gegenüber 2025. Bundeseinheitlich, aus der offiziellen Vergütungsvereinbarung des GKV-Spitzenverbands.
Physiotherapie GKV-Preisliste 2026 – GKV-Vergütung, Zuzahlung und Änderungen im Überblick
Ab dem 1. Januar 2026 steigen die Vergütungen für physiotherapeutische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um 2,49 %. Zusätzlich wird die Vergütung für Hausbesuche im betreuten Wohnen verbessert.
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten physiotherapeutischen Heilmittel mit ihrem GKV-Preis 2026 und der gesetzlichen Zuzahlung (10 % des Behandlungspreises). Die vollständige Liste kannst du direkt als Excel oder CSV herunterladen.
GKV-Preisliste Physiotherapie 2026 – Preise & Zuzahlung je Heilmittel
Alle Beträge gelten bundeseinheitlich für Behandlungen ab dem 01.01.2026. Zusätzlich zur prozentualen Zuzahlung fällt eine Verordnungsgebühr von 10 € je Rezept an.
| Heilmittel | GKV-Preis 2026 | Zuzahlung (10 %) |
|---|---|---|
| Allgemeine Krankengymnastik (KG), Einzel 15–25 min | 29,63 € | 2,96 € |
| Allgemeine KG, Gruppe (2–5 Pat.) 20–30 min | 13,26 € | 1,33 € |
| Gerätegestützte KG (KG-Gerät) 60 min | 55,81 € | 5,58 € |
| Manuelle Therapie (MT) 15–25 min | 35,59 € | 3,56 € |
| KG-ZNS (Vojta), Erwachsene 30–45 min | 47,06 € | 4,71 € |
| KG-ZNS (Bobath), Kinder 30–45 min | 58,83 € | 5,88 € |
| Manuelle Lymphdrainage (MLD), 45 min 45 min | 53,94 € | 5,39 € |
| Manuelle Lymphdrainage (MLD), 30 min 30 min | 35,97 € | 3,60 € |
| Manuelle Lymphdrainage (MLD), 60 min 60 min | 71,94 € | 7,19 € |
| Klassische Massagetherapie (KMT) 15–20 min | 21,63 € | 2,16 € |
| Bindegewebsmassage (BGM) 20–30 min | 25,98 € | 2,60 € |
| Warmpackung (z. B. Fango) | 16,16 € | 1,62 € |
| Elektrotherapie | 8,43 € | 0,84 € |
| Traktionsbehandlung mit Gerät | 8,63 € | 0,86 € |
| Übungsbehandlung, Einzel 10–20 min | 13,68 € | 1,37 € |
Quelle & Aktualität: Die Preise stammen aus der Vergütungsvereinbarung des GKV-Spitzenverbands nach § 125 Abs. 1 SGB V (Anlage 2), gültig ab 01.01.2026. Sie gelten bundeseinheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen. Neben der Vergütungserhöhung um 2,49 % wurde die Pauschale für Hausbesuche im betreuten Wohnen verbessert. Die dargestellte Tabelle enthält die praxisrelevantesten Heilmittel; die vollständige Liste steht als Excel- und CSV-Datei zum Download bereit.
Was für 2026 schon feststeht
Die maßgeblichen Physiotherapieverbände (IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB, VPT) und der GKV-Spitzenverband haben sich auf folgende Punkte geeinigt:
- Die GKV-Vergütung für physiotherapeutische Leistungen steigt zum 01.01.2026 um 2,49 %.
- Die Erhöhung gilt für alle Behandlungen, die ab dem 01.01.2026 durchgeführt werden – auch für Blankoverordnungen.
- Zusätzlich wird die Abrechnung von Hausbesuchen in Einrichtungen des betreuten Wohnens verbessert: Sie können künftig über eine höher vergütete Pauschale abgerechnet werden (bisher war hier eine niedrigere Pauschale vorgesehen).
Damit setzt sich der Trend der letzten Jahre fort: moderate Vergütungssteigerungen, die die Kostenentwicklung nur teilweise abbilden.
Zuzahlung 2026 – das bleibt für Patient:innen wichtig
Unabhängig von der genauen Vergütungshöhe gelten für GKV-Patient:innen weiterhin die bekannten Zuzahlungsregeln:
- 10 % der Behandlungskosten pro verordneter Leistung,
- zusätzlich 10 € Verordnungsgebühr pro Rezept,
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind in der Regel zuzahlungsbefreit,
- bei Erreichen der persönlichen Belastungsgrenze ist eine Zuzahlungsbefreiung nach Antrag bei der Krankenkasse möglich.
Die konkrete Zuzahlung pro Rezept hängt auch 2026 von:
- der Anzahl der verordneten Behandlungen,
- der Art der Leistungen (z. B. KG vs. MT),
- und dem individuellen Behandlungsplan ab.
Weiterführende Artikel
- Vergütung Physiotherapie 2026: Nur 2,49 % mehr – was das für Praxen bedeutet
- Die 5 wichtigsten Kennzahlen für deine Physiotherapiepraxis
FAQ zur Physiotherapie-Vergütung 2026
Ab wann gelten die neuen Preise?
Die Erhöhung gilt für alle physiotherapeutischen GKV-Leistungen, die ab dem 01.01.2026 durchgeführt werden – unabhängig davon, wann das Rezept ausgestellt wurde.
Gelten die neuen Sätze auch für Blankoverordnungen?
Ja. Die Vergütungserhöhung um 2,49 % umfasst sowohl konventionelle Verordnungen als auch Blankoverordnungen.
Woher stammen die Preise auf dieser Seite?
Die Beträge entsprechen der Vergütungsvereinbarung des GKV-Spitzenverbands nach § 125 Abs. 1 SGB V (Anlage 2), gültig ab 01.01.2026. Sie gelten bundeseinheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen.
Gilt die GKV-Preisliste auch für Privatpatient:innen?
Nein. Private Krankenversicherungen und Selbstzahler:innen haben eigene Vergütungs- und Honorarstrukturen. Die hier beschriebenen Anpassungen betreffen ausschließlich die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).
Müssen Praxen 2026 aktiv etwas anpassen?
Ja. Mit Inkrafttreten der GKV-Preisliste 2026 sollten Praxen:
- ihre Abrechnungssoftware auf die neuen Sätze aktualisieren,
- interne Preis- und Informationslisten anpassen,
- das Team über Änderungen bei Vergütung und Zuzahlung informieren.
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