PKV & Beihilfe
PKV & Beihilfe: Erstattung von Osteopathie, Naturheilkunde & Physiotherapie
Wie private Krankenversicherung und Beihilfe Selbstzahler- und Naturheilleistungen erstatten - Grundlagen, Abrechnung und was Praxen und Patient:innen beachten sollten. Stand 15.07.2026.
Wichtiger Hinweis: Die Erstattung von Selbstzahler- und Naturheilleistungen ist stark tarif- und laenderabhaengig. In der PKV entscheidet der individuelle Tarif, bei der Beihilfe der jeweilige Dienstherr (Bund oder Bundesland). Die folgenden Angaben sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine individuelle Pruefung. Klaeren Sie den Leistungsumfang immer vorab mit Versicherer bzw. Beihilfestelle - idealerweise schriftlich vor Behandlungsbeginn.
GKV, PKV und Beihilfe: die drei Logiken
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): erstattet nur ausreichende, zweckmaessige und wirtschaftliche Leistungen zugelassener Erbringer (§ 12 SGB V). Heilpraktikerleistungen zaehlen grundsaetzlich nicht dazu; einzelne Kassen erstatten Naturheilverfahren wie Osteopathie freiwillig als Satzungsleistung (§ 11 Abs. 6 SGB V).
Private Krankenversicherung (PKV): erstattet nach dem individuell vereinbarten Tarif - nicht pauschal. Voraussetzung ist meist die medizinische Notwendigkeit (§ 192 VVG); reine Wellness-Anwendungen ohne Krankheitsbezug werden nicht erstattet. Uebliche Quoten: 50, 75 oder 100 %, oft mit Jahreshoechstbetrag.
Beihilfe: Fürsorgeleistung des Dienstherrn für Beamt:innen und Versorgungsempfaenger. Was beihilfefähig ist, regelt beim Bund die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV); die Laender haben eigene Verordnungen. Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich.
Osteopathie
Osteopathie ist in Deutschland kein eigenstaendiger Heilberuf - sie wird von Aerzt:innen, Physiotherapeut:innen (mit Zusatzqualifikation) oder Heilpraktiker:innen erbracht. In der GKV ist sie nicht Teil des Leistungskatalogs, viele Kassen zahlen aber einen freiwilligen Zuschuss als Satzungsleistung (typisch: ärztliche Bescheinigung vorab, Qualifikationsnachweis, begrenzte Behandlungszahl - z. B. TK max. 3 Behandlungen/Jahr). In der PKV tarifabhaengig erstattet (oft 50/75/100 % bis Jahreshoechstbetrag). Abgerechnet wird je nach Behandler über GOAe (Arzt), GebueH (Heilpraktiker) oder eine eigene Honorarliste (Physiotherapeut).
Naturheilkunde / Heilpraktiker
Voll-Heilpraktiker:innen duerfen nicht nach GOAe abrechnen; abgerechnet wird meist nach dem Gebuehrenverzeichnis für Heilpraktiker (GebueH) - einer unverbindlichen Honorarempfehlung von 1985, die Versicherer meist als Massstab akzeptieren. Approbierte Aerzt:innen mit naturheilkundlichem Angebot nutzen die GOAe, zur Orientierung am Hufelandverzeichnis. In der PKV werden Heilpraktikerleistungen nur mit passendem Tarif-Baustein erstattet; gesetzlich Versicherte können die Luecke über eine ambulante Zusatzversicherung schliessen. Wichtig ist die Schulmedizinklausel (Oeffnungsklausel).
Physiotherapie als Selbstzahler-/Privatleistung
Als Selbstzahlerleistung kommt Physiotherapie ins Spiel, wenn kein Kassenrezept vorliegt (Wunschbehandlung, Praevention, Zusatzeinheiten) oder privat bzw. über Beihilfe/PKV abgerechnet wird. Die Praxis rechnet dann über eine eigene Privat-/Selbstzahler-Preisliste ab - bundeseinheitlich verbindliche Preise gibt es hier nicht. Die beihilfefähigen Hoechstbetraege sind für die Beihilfestelle bindend, nicht jedoch für den Behandler - der Praxispreis kann darueber liegen.
Beihilfe Bund: beihilfefähige Hoechstbetraege (Auswahl)
Physiotherapie/Heilmittel nach § 23 BBhV, Anlage 9 - Stand ab 01.02.2026. Landesbeihilfeverordnungen können abweichen.
| Leistung | Hoechstbetrag |
|---|---|
| Krankengymnastik (KG), Einzel, 15-25 Min. | 29,70 € |
| Manuelle Therapie, 15-25 Min. | 35,60 € |
| KG auf neurophysiol. Grundlage (Bobath/Vojta/PNF, ab 18 J.), 25-35 Min. | 47,10 € |
| Physiotherapeutische Erstbefundung (einmal je Behandlungsfall) | 16,50 € |
Heilpraktikerleistungen (§ 13 BBhV, Anlage 2): beihilfefähig bis zu den Hoechstbetraegen der Anlage 2 - aber nur mit Diagnoseangabe auf der Rechnung. Zum 1. Januar 2026 treten mit der Elften Aenderungsverordnung zur BBhV umfassende Aenderungen in Kraft - aktuelle Fassung vor Antragstellung pruefen.
Praktische Hinweise für Praxen (Rechnungsstellung)
Die Erstattung ist Sache des Patienten (er reicht die Rechnung ein). Eine GebueH-Rechnung für Heilpraktiker braucht mindestens:
- vollstaendige Praxisadresse und Heilpraktiker-Nummer,
- Name/Anschrift des Patienten und taggenaues Behandlungsdatum,
- Diagnose nach ICD-10 (Freitext allein reicht nicht),
- GebueH-Ziffer plus Leistungsbeschreibung je Position, Betrag je Position und Gesamtbetrag,
- Hinweis auf Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG.
Typische Fehlerquellen: zu hoher Faktor ohne schriftliche Vorab-Vereinbarung (Faktor 2,0-2,5 ueblich), unpassende Ziffernkombinationen, zu unspezifische ICD-10-Codes. Für Selbstzahler-Physiotherapie/Osteopathie: transparente Preisliste fuehren und Beihilfe-/PKV-Patient:innen auf die jeweiligen Hoechstbetraege hinweisen.
FAQ zu PKV, Beihilfe und Selbstzahlerleistungen
Erstattet meine PKV automatisch Osteopathie und Heilpraktiker?
Nein. Die PKV zahlt nur nach Tarif. Ob und wie viel erstattet wird (oft 50/75/100 %, haeufig mit Jahreshoechstbetrag), steht ausschliesslich im Bedingungswerk Ihres Vertrags. Vor Behandlung pruefen.
Zahlt die gesetzliche Krankenkasse Osteopathie?
Nicht als Regelleistung. Viele Kassen bezuschussen Osteopathie freiwillig als Satzungsleistung - meist mit ärztlicher Bescheinigung vorab, Qualifikationsnachweis des Osteopathen und begrenzter Sitzungszahl. Bedingungen je Kasse verschieden.
Was ist der Unterschied zwischen GebueH und GOAe?
Die GOAe ist die verbindliche Gebuehrenordnung für Aerzte. Die GebueH ist eine unverbindliche Honorarempfehlung für Heilpraktiker (von 1985); Heilpraktiker duerfen nicht nach GOAe abrechnen. Versicherer akzeptieren die GebueH meist als Massstab.
Sind Heilpraktikerleistungen für Beamte beihilfefähig?
Ja, nach § 13 BBhV bis zu den Hoechstbetraegen der Anlage 2 - aber nur mit Diagnoseangabe auf der Rechnung. Laender können abweichen; die konkrete Hoehe bei der eigenen Beihilfestelle pruefen.
Bekomme ich als Beamter Physiotherapie voll erstattet?
Nur bei ärztlicher schriftlicher Verordnung und bis zu den Hoechstbetraegen der BBhV Anlage 9 (z. B. KG 29,70 €, Manuelle Therapie 35,60 € ab 01.02.2026). Liegt der Praxispreis darueber, tragen Sie die Differenz selbst.
Was, wenn PKV oder Beihilfe die Erstattung ablehnt?
Rechnung, Diagnose und Verordnung auf Vollstaendigkeit pruefen (formale Maengel sind haeufigster Ablehnungsgrund) und ggf. korrigierte Fassung einreichen. Eine schriftliche Kostenuebernahmebestaetigung vorab reduziert das Risiko.
Quelle & Aktualität: Angaben nach BBhV (§ 13, § 23, Anlagen 2 und 9), BVA, § 192 VVG, § 11 SGB V sowie Fachquellen (transparent-beraten.de, SIGNAL IDUNA, TK, Patientify). Alle Erstattungsregeln sind tarif-, kassen- und dienstherrenabhaengig und aendern sich regelmaessig - vor jeder Behandlung individuell pruefen. Ohne Gewähr, Stand 15.07.2026.
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