Praevention § 20 SGB V
Praeventionskurse: Erstattung durch die Krankenkasse
Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen ZPP-zertifizierte Praeventionskurse nach § 20 SGB V - meist bis zu zwei Kurse pro Jahr. Wie viel deine Kasse zahlt, siehst du in der Uebersicht. Stand 15.07.2026.
Was § 20 SGB V und die ZPP-Zertifizierung bedeuten
§ 20 SGB V ist die gesetzliche Grundlage für Primaerpraevention und Gesundheitsfoerderung der gesetzlichen Krankenkassen. Danach befähigen Kassen ihre Versicherten, selbst etwas für die Gesunderhaltung zu tun - unter anderem durch bezuschusste Praeventionskurse.
Erstattet werden nur Kurse, die von der Zentralen Pruefstelle Praevention (ZPP) zertifiziert sind. Die ZPP prueft Kurskonzept und Anbieter-Qualifikation gegen den Leitfaden Praevention des GKV-Spitzenverbands. Präsenzkurse werden für 3 Jahre zertifiziert, Online-Kurse zunaechst für 1 Jahr. Ohne ZPP-Siegel besteht kein Anspruch auf Bezuschussung.
Wie viel erstatten die Kassen? (Gesetzlicher Rahmen)
Es gibt keine bundeseinheitliche Erstattungsregel. Jede Kasse legt Haeufigkeit und Hoehe in ihrer Satzung selbst fest. Als typischer Rahmen hat sich etabliert: bis zu 2 Kurse pro Kalenderjahr, meist 75-100 % der Kurskosten, haeufig gedeckelt auf ca. 75-150 € pro Kurs - einzelne Kassen deutlich mehr.
Erstattung nach Krankenkasse im Ueberblick
Stand der Betraege: Juli 2026 (offiziell verifiziert). Die Einzelbetraege wurden direkt an den offiziellen Kassen-Websites geprueft und können sich jederzeit aendern. Verbindlich ist immer die aktuelle Auskunft deiner Krankenkasse. Manche Kassen deckeln in Euro, andere über einen Prozentsatz bis zu einem Hoechstbetrag; mehrere Kassen weisen ein Jahresbudget für bis zu zwei Kurse aus.
AOK
| Krankenkasse | Pro Kurs | Pro Kalenderjahr |
|---|---|---|
| AOK Baden-Wuerttemberg | 80 EUR | 160 EUR |
| AOK Bayern | 150 EUR | 300 EUR |
| AOK Bremen/Bremerhaven | 110 EUR | 220 EUR |
| AOK Hessen | 150 EUR | 300 EUR |
| AOK Niedersachsen | 100 EUR | 200 EUR |
| AOK NordWest | 250 EUR | 500 EUR |
| AOK PLUS (Sachsen/Thueringen) | 75 EUR | 150 EUR |
| AOK Rheinland-Pfalz/Saarland | 100 % | bis 400 EUR |
| AOK Rheinland/Hamburg | 100 EUR | 200 EUR |
| AOK Sachsen-Anhalt | 90 % bis max. 80 EUR | 160 EUR |
Ersatzkassen & Knappschaft
| Krankenkasse | Pro Kurs | Pro Kalenderjahr |
|---|---|---|
| Techniker Krankenkasse (TK) | 80 % bis max. 150 EUR (Einzelkurs) | 2 Kurse/Jahr |
| BARMER | 100 EUR | 200 EUR |
| DAK-Gesundheit | 75 EUR | 150 EUR |
| KKH Kaufmaennische Krankenkasse | 150 EUR | 300 EUR |
| HEK - Hanseatische Krankenkasse | 75 EUR | 150 EUR |
| hkk Krankenkasse | 80 % bis max. 100 EUR (2x jaehrlich) | — |
| KNAPPSCHAFT | 80 EUR | 160 EUR |
IKK
| Krankenkasse | Pro Kurs | Pro Kalenderjahr |
|---|---|---|
| IKK classic | 90 EUR | 180 EUR |
| IKK gesund plus | 90 % bis max. 90 EUR | 180 EUR |
| IKK Suedwest | 150 EUR | 300 EUR |
| IKK Brandenburg und Berlin | 75 EUR | 150 EUR |
BKK
| Krankenkasse | Pro Kurs | Pro Kalenderjahr |
|---|---|---|
| Mobil Krankenkasse | 600 EUR | 1.200 EUR |
| BKK Wirtschaft & Finanzen | 300 EUR | 600 EUR |
| BERGISCHE KRANKENKASSE | 280 EUR | 560 EUR |
| VIACTIV Krankenkasse | 275 EUR | 550 EUR |
| Audi BKK | 100 EUR | 200 EUR |
| Bosch BKK | 100 % bis max. 80 EUR | 160 EUR |
| BKK Deutsche Bank | 80 % bis max. 75 EUR | 150 EUR |
| SBK (Siemens-BKK) | 75 % bis max. 80 EUR | 160 EUR |
| SECURVITA | 100 % bis max. 150 EUR | 150 EUR |
Quelle & Aktualität: Rechtsrahmen und Bedingungen nach GKV-Spitzenverband und Zentraler Pruefstelle Praevention. Alle Einzelbetraege wurden im Juli 2026 direkt an den offiziellen Kassen-Websites verifiziert. Kassen legen Haeufigkeit und Hoehe per Satzung fest und können sie jederzeit aendern; vor einer Kursbuchung die aktuelle Erstattungshoehe bei der eigenen Krankenkasse bestaetigen. Bei mehreren AOK- und BKK-Angeboten ist der Betrag primaer als Jahresbudget für bis zu zwei Kurse ausgewiesen. Ohne Gewähr.
Bedingungen für die Erstattung
- ZPP-Zertifizierung: Nur zertifizierte Kurse werden erstattet.
- Mindest-Teilnahme 80 %: Nachweis von mindestens 80 % der Kurseinheiten.
- Teilnahmebescheinigung: Nach Kursabschluss ausgestellt, bei der Kasse einzureichen.
- Vorleistung: In der Regel zahlt der Versicherte zunaechst selbst und erhaelt den Zuschuss danach.
Nicht gefoerdert werden u. a. Mitgliedsbeitraege in Sportvereinen/Fitnessstudios, reine Sportart-Kurse, einseitige Belastungen/Massagen sowie Angebote mit wirtschaftlichem Verkaufsinteresse (Diaeten, Nahrungsergaenzung).
Die vier Handlungsfelder nach § 20 SGB V
- Bewegungsgewohnheiten: Rückenkurse, gesundheitssportliche Aktivitaet, Vorbeugung von Bewegungsmangel
- Ernaehrung: Vermeidung von Mangel-/Fehlernaehrung, Reduktion von Uebergewicht
- Stress- und Ressourcenmanagement: Progressive Muskelentspannung, Autogenes Training, Hatha Yoga, Tai Chi, Qigong, gesunder Schlaf
- Suchtmittelkonsum: Nichtraucher-Kurse, risikoarmer/reduzierter Alkoholkonsum
FAQ zur Erstattung von Praeventionskursen
Wie viele Praeventionskurse zahlt die Krankenkasse pro Jahr?
In der Regel bis zu zwei zertifizierte Kurse pro Kalenderjahr. Die genaue Zahl legt jede Kasse in ihrer Satzung fest.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Je nach Kasse meist 75-100 % der Kurskosten, haeufig gedeckelt auf ca. 75-150 € pro Kurs. Einzelne Kassen erstatten deutlich mehr. Es gibt keine einheitliche Regelung - bei der eigenen Kasse pruefen.
Muss der Kurs ZPP-zertifiziert sein?
Ja. Nur von der Zentralen Pruefstelle Praevention nach § 20 SGB V zertifizierte Kurse werden bezuschusst. Ohne Zertifizierung besteht kein Anspruch auf Bezuschussung.
Wie viel Teilnahme ist Voraussetzung?
In der Regel der Nachweis von mindestens 80 % der Kurseinheiten.
Zahle ich erst selbst oder direkt die Kasse?
Meist geht der Versicherte in Vorleistung und bekommt den Betrag nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung erstattet.
Werden Online-Kurse auch erstattet?
Ja, sofern sie ZPP-zertifiziert sind. Online-Kurse werden zunaechst nur 1 Jahr zertifiziert, Präsenzkurse 3 Jahre.
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