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Praevention § 20 SGB V

Praeventionskurse: Erstattung durch die Krankenkasse

Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen ZPP-zertifizierte Praeventionskurse nach § 20 SGB V - meist bis zu zwei Kurse pro Jahr. Wie viel deine Kasse zahlt, siehst du in der Uebersicht. Stand 15.07.2026.

Was § 20 SGB V und die ZPP-Zertifizierung bedeuten

§ 20 SGB V ist die gesetzliche Grundlage für Primaerpraevention und Gesundheitsfoerderung der gesetzlichen Krankenkassen. Danach befähigen Kassen ihre Versicherten, selbst etwas für die Gesunderhaltung zu tun - unter anderem durch bezuschusste Praeventionskurse.

Erstattet werden nur Kurse, die von der Zentralen Pruefstelle Praevention (ZPP) zertifiziert sind. Die ZPP prueft Kurskonzept und Anbieter-Qualifikation gegen den Leitfaden Praevention des GKV-Spitzenverbands. Präsenzkurse werden für 3 Jahre zertifiziert, Online-Kurse zunaechst für 1 Jahr. Ohne ZPP-Siegel besteht kein Anspruch auf Bezuschussung.

Wie viel erstatten die Kassen? (Gesetzlicher Rahmen)

Es gibt keine bundeseinheitliche Erstattungsregel. Jede Kasse legt Haeufigkeit und Hoehe in ihrer Satzung selbst fest. Als typischer Rahmen hat sich etabliert: bis zu 2 Kurse pro Kalenderjahr, meist 75-100 % der Kurskosten, haeufig gedeckelt auf ca. 75-150 € pro Kurs - einzelne Kassen deutlich mehr.

Erstattung nach Krankenkasse im Ueberblick

Stand der Betraege: Juli 2026 (offiziell verifiziert). Die Einzelbetraege wurden direkt an den offiziellen Kassen-Websites geprueft und können sich jederzeit aendern. Verbindlich ist immer die aktuelle Auskunft deiner Krankenkasse. Manche Kassen deckeln in Euro, andere über einen Prozentsatz bis zu einem Hoechstbetrag; mehrere Kassen weisen ein Jahresbudget für bis zu zwei Kurse aus.

AOK

Krankenkasse Pro Kurs Pro Kalenderjahr
AOK Baden-Wuerttemberg 80 EUR 160 EUR
AOK Bayern 150 EUR 300 EUR
AOK Bremen/Bremerhaven 110 EUR 220 EUR
AOK Hessen 150 EUR 300 EUR
AOK Niedersachsen 100 EUR 200 EUR
AOK NordWest 250 EUR 500 EUR
AOK PLUS (Sachsen/Thueringen) 75 EUR 150 EUR
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 100 % bis 400 EUR
AOK Rheinland/Hamburg 100 EUR 200 EUR
AOK Sachsen-Anhalt 90 % bis max. 80 EUR 160 EUR

Ersatzkassen & Knappschaft

Krankenkasse Pro Kurs Pro Kalenderjahr
Techniker Krankenkasse (TK) 80 % bis max. 150 EUR (Einzelkurs) 2 Kurse/Jahr
BARMER 100 EUR 200 EUR
DAK-Gesundheit 75 EUR 150 EUR
KKH Kaufmaennische Krankenkasse 150 EUR 300 EUR
HEK - Hanseatische Krankenkasse 75 EUR 150 EUR
hkk Krankenkasse 80 % bis max. 100 EUR (2x jaehrlich)
KNAPPSCHAFT 80 EUR 160 EUR

IKK

Krankenkasse Pro Kurs Pro Kalenderjahr
IKK classic 90 EUR 180 EUR
IKK gesund plus 90 % bis max. 90 EUR 180 EUR
IKK Suedwest 150 EUR 300 EUR
IKK Brandenburg und Berlin 75 EUR 150 EUR

BKK

Krankenkasse Pro Kurs Pro Kalenderjahr
Mobil Krankenkasse 600 EUR 1.200 EUR
BKK Wirtschaft & Finanzen 300 EUR 600 EUR
BERGISCHE KRANKENKASSE 280 EUR 560 EUR
VIACTIV Krankenkasse 275 EUR 550 EUR
Audi BKK 100 EUR 200 EUR
Bosch BKK 100 % bis max. 80 EUR 160 EUR
BKK Deutsche Bank 80 % bis max. 75 EUR 150 EUR
SBK (Siemens-BKK) 75 % bis max. 80 EUR 160 EUR
SECURVITA 100 % bis max. 150 EUR 150 EUR

Quelle & Aktualität: Rechtsrahmen und Bedingungen nach GKV-Spitzenverband und Zentraler Pruefstelle Praevention. Alle Einzelbetraege wurden im Juli 2026 direkt an den offiziellen Kassen-Websites verifiziert. Kassen legen Haeufigkeit und Hoehe per Satzung fest und können sie jederzeit aendern; vor einer Kursbuchung die aktuelle Erstattungshoehe bei der eigenen Krankenkasse bestaetigen. Bei mehreren AOK- und BKK-Angeboten ist der Betrag primaer als Jahresbudget für bis zu zwei Kurse ausgewiesen. Ohne Gewähr.

Bedingungen für die Erstattung

  • ZPP-Zertifizierung: Nur zertifizierte Kurse werden erstattet.
  • Mindest-Teilnahme 80 %: Nachweis von mindestens 80 % der Kurseinheiten.
  • Teilnahmebescheinigung: Nach Kursabschluss ausgestellt, bei der Kasse einzureichen.
  • Vorleistung: In der Regel zahlt der Versicherte zunaechst selbst und erhaelt den Zuschuss danach.

Nicht gefoerdert werden u. a. Mitgliedsbeitraege in Sportvereinen/Fitnessstudios, reine Sportart-Kurse, einseitige Belastungen/Massagen sowie Angebote mit wirtschaftlichem Verkaufsinteresse (Diaeten, Nahrungsergaenzung).

Die vier Handlungsfelder nach § 20 SGB V

  • Bewegungsgewohnheiten: Rückenkurse, gesundheitssportliche Aktivitaet, Vorbeugung von Bewegungsmangel
  • Ernaehrung: Vermeidung von Mangel-/Fehlernaehrung, Reduktion von Uebergewicht
  • Stress- und Ressourcenmanagement: Progressive Muskelentspannung, Autogenes Training, Hatha Yoga, Tai Chi, Qigong, gesunder Schlaf
  • Suchtmittelkonsum: Nichtraucher-Kurse, risikoarmer/reduzierter Alkoholkonsum

FAQ zur Erstattung von Praeventionskursen

Wie viele Praeventionskurse zahlt die Krankenkasse pro Jahr?

In der Regel bis zu zwei zertifizierte Kurse pro Kalenderjahr. Die genaue Zahl legt jede Kasse in ihrer Satzung fest.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Je nach Kasse meist 75-100 % der Kurskosten, haeufig gedeckelt auf ca. 75-150 € pro Kurs. Einzelne Kassen erstatten deutlich mehr. Es gibt keine einheitliche Regelung - bei der eigenen Kasse pruefen.

Muss der Kurs ZPP-zertifiziert sein?

Ja. Nur von der Zentralen Pruefstelle Praevention nach § 20 SGB V zertifizierte Kurse werden bezuschusst. Ohne Zertifizierung besteht kein Anspruch auf Bezuschussung.

Wie viel Teilnahme ist Voraussetzung?

In der Regel der Nachweis von mindestens 80 % der Kurseinheiten.

Zahle ich erst selbst oder direkt die Kasse?

Meist geht der Versicherte in Vorleistung und bekommt den Betrag nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung erstattet.

Werden Online-Kurse auch erstattet?

Ja, sofern sie ZPP-zertifiziert sind. Online-Kurse werden zunaechst nur 1 Jahr zertifiziert, Präsenzkurse 3 Jahre.

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